ArbeitsprobenFür eine Beigabe von Arbeitsproben sollten Sie sich entscheiden, wenn dies in der Stellenanzeige verlangt wird. Bei Bewerbungen auf künstlerische oder journalistische Stellen kann auch eine unaufgeforderte Befügung von Arbeitsproben geboten sein. Sinnvoll sind Arbeitsproben dann, wenn Sie damit im Hinblick auf die ausgeschriebene Stelle Ihre Fachkompetenz untermauern können. Falls Sie Arbeitsproben beifügen, achten Sie auf Ihre bestehende Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem derzeitigen Arbeitgeber. Wenn Sie Arbeitsproben beifügen, sollten Sie folgendes beachten:
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