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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Folgende Ausführungen sollten im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sein:

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses; genaue Angaben über den Zeitraum der Anstellung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitsort
  • Berufsbezeichnung und Beschreibung des Aufgabenbereiches
  • Arbeitszeit
  • Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes
  • Urlaubsregelungen
  • Gewährte Sonderleistungen
  • Hinweise auf Zusatzvereinbarungen, die mit Inkrafttreten des Arbeitsvertrages wirksam werden
  • Kündigungsfristen
  • Unterschriften der Vertragspartner inklusive Datum

Weiterhin kann im Arbeitsvertrag unter anderem enthalten sein:

  • Probezeitdauer
  • Hinweise auf die Geltung von Tarifverträgen die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen (wenn keine Tarifbindung für das Unternehmen besteht)
  • Regelungen für Reisetätigkeit, Krankheitsfall
  • Ersatz von Auslagen
  • Schweigepflicht
  • Erstellung eines Arbeits- oder Zwischenzeugnisses

Mündliche Vereinbarungen sind im Konfliktfall nachträglich nur schwer nachzuweisen.
Wenn keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Anfechtbar sind Regelungen, die gesetzliche Mindeststandards unterschreiten. Günstiger als die gesetzlichen Bestimmungen sind für den Arbeitnehmer in der Regel tarifliche Vereinbarungen. Diese können bei Bedarf auch in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.